E-Government-Lösungen für den Friedhof

Der digitale Friedhofsplan vereinfacht und beschleunigt die Arbeitsabläufe in den Friedhofsverwaltungen. Mit der Veröffentlichung im Internet, per Web-Technologie, kann weiterhin die grabbasierte Kommunikation deutlich verbessert werden. Wie dies realisiert werden kann, erläutert Stefan Schumacher am Beispiel von Grabmalanträgen.

Durch das schnelle Auffinden von Grab- und Verstorbenendaten mit dem digitalen Friedhofsplan, können verwaltungsinterne Vorgänge deutlich beschleunigt werden. Grafische Auswertungen schaffen neue Sichtweisen auf die Friedhofsdaten und bilden eine gute Grundlage für die strategische Ausrichtung der Friedhofsplanung.


Publikation im Internet


Weiterhin kann der digitale Friedhofsplan auch außerhalb der Verwaltung, beispielsweise im Internet, veröffentlicht werden. Eine Einbindung in den Internetauftritt der Friedhofsverwaltung kann ohne technische Einschränkung erfolgen. Theoretisch können beliebige Informationen bereitgestellt werden. Besonders interessant ist der Belegungsplan. Dadurch können Bürger und Hinterbliebene selbst den digitalen Friedhofsplan beauskunften. Dies erhöht die Servicequalität der Friedhofsverwaltung bei gleichzeitiger Reduktion des Aufwandes.


Vereinfachte Kommunikation


Über den Belegungsplan hinaus können weitergehende, grabbasierte Informationen mit dem digitalen Friedhofsplan verknüpft werden. Dadurch kann der Friedhofsplan zu einem Online-Kommunikationswerkzeug ausgebaut werden. Dies ist insbesondere für die Kommunikation der Friedhofsverwaltung mit:
• Steinmetzen,
• Bestattern und
• Friedhofsgärtnern interessant.
So kann eine Online-Grabreservierung durch die Bestatter den Service für die Hinterbliebenen verbessern und den gesamten Prozess der Grabreservierung vereinfachen. Ebenso kann mit einem Online-Grabmalantrag die Kommunikation zwischen den Steinmetzen und der Friedhofsverwaltung in erheblichem Umfang verbessert werden.

Der Online-Grabmalantrag

Generell sind zwei Sichtweisen des Grabmalantrages zu unterscheiden. Zum einen die Sichtweise des Antragstellers und zum anderen die der Friedhofsverwaltung. Antragsteller sind üblicherweise die Steinmetze, die nach Bevollmächtigung durch die Hinterbliebenen den Grabmalantrag nach den Vorgaben der Friedhofssatzung und des technischen Regelwerkes bei der Friedhofsverwaltung einreichen. Durch die Verknüpfung des digitalen Friedhofsplans mit der Friedhofssatzung, können die Antragsteller einen Grabmalantrag feld- oder grabbasiert stellen. Dadurch findet bei Anwahl eines bestimmten Grabes oder Grabfeldes bereits eine Vorauswahl der für diesen Antrag relevanten Grabmaldaten gemäß Satzung statt. Die Antragstellung wird demnach durch Auswahl eines Grabes oder Grabfeldes eingeleitet.

Der Online-Grabmalantrag muss alle wesentlichen technischen Grunddaten des Grabmals berücksichtigen:

  • Größe des Grabmals,
  • Informationen zum Sockel,
  • verwendete Dübel,
  • Grabeinfassungen,
  • aufgelegte Abdeckplatte,
  • Angaben zum Fundament.

Die erforderlichen Daten werden menübasiert abgefragt. Angaben, die der Satzung oder den technischen Regelwerken widersprechen, werden farbig hervorgehoben und der Antragsteller per Warnmeldung drauf hingewiesen. Die Anwendung berücksichtigt bei der Berechnung der Standsicherheit einerseits die möglichen statischen Einwirkungen und andererseits die statischen Widerstände.

Nachdem der Antrag vollständig und fehlerfrei bearbeitet wurde, kann die digitale Übermittlung an die Friedhofsverwaltung erfolgen. Das Absenden eines Antrages mit ungültigen Angaben ist nicht möglich. Ein PDF-Dokument mit dem vollständigen Grabmalantrag kann ausgegeben werden.

Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung greifen über die gleiche Internetseite auf den Online-Grabmalantrag zu und haben die Möglichkeit, unmittelbar auf eingehende Anträge zu reagieren. Der Sachbearbeiter kann die Anträge nach der Begutachtung genehmigen oder ablehnen. Die Anwendung erlaubt eine schnelle und zielgerichtete Kommunikation mit dem zu- ständigen Dienstleister.

Fazit

Eventuelle Sicherheitsmängel werden bereits bei der Erstellung des Grabmalantrages ersichtlich.

Fazit Nr. 1: Die Standsicherheit der Grabmale wird verbessert. Der Online-Grabmalantrag standardisiert das Antragswesen für alle Beteiligten. Besonders hilfreich ist die Zuordnung der Satzung auf das Grabfeld.

Fazit Nr. 2 Das Antragswesen wird vereinfacht und beschleunigt. Durch den standardisierten Grabmalantrag verringern sich die Risiken für die Friedhofsverwaltung. Es kann verhindert werden, dass auf dem Friedhof Fakten geschaffen werden, die der TA-Grabmal und den statischen Vorgaben widersprechen.

Fazit Nr. 3: Der Online-Grabmalantrag verbessert die Rechtssicherheit.

Quelle: Friedhofskultur, Dezember 2018